Niederlage für die Veranstalter: Das Finanzgericht Münster stuft den weltweiten Hoteleinkauf grundsätzlich als Miete ein. Allerdings nur zu einem bestimmten Teil.
In einem Zwischenurteil nach der mündlichen Verhandlung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung im Fall des Münsteraner Veranstalters Frosch Sportreisen