Auch viele Touristiker arbeiten mittlerweile von zu Hause aus.
Verletzen sich Beschäftigte auf dem Betriebsgelände, so sind sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Nun haben Richter entschieden, ob das auch fürs Homeoffice gilt. Kurz mal den Fuß umgeknickt oder unglücklich über das