Internetnutzer bekommen ein „Recht auf Vergessenwerden“. Denn die EU überholt die alten Datenschutzregeln grundlegend. Flugreisende müssen sich hingegen mehr staatliche Überwachung gefallen lassen.
Die EU verstärkt den Datenschutz im Internet und beschließt Regeln zur schärferen Überwachung Flugreisender. Für beide Neuregelungen gab das Europaparlament am Donnerstag in Straßburg grünes Licht. Mit der Datenschutzreform passt die EU die veralteten Regeln aus dem Jahr 1995 an das Internetzeitalter an. Verbraucher erhalten im Umgang mit ihren persönlichen Daten mehr Rechte, etwa das „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet.
Flugreisende müssen derweil mit stärkerer staatlicher Überwachung rechnen. Die EU-Länder speichern künftig die Daten Reisender, die Fluggesellschaften erheben, für eine Dauer von fünf Jahren. Es geht um Angaben zu Reisedaten und -verlauf, Kontakt- und Buchungsinformationen oder Angaben zur Zahlung. An andere EU-Staaten oder die europäische Polizeibehörde Europol sollen sie aber nicht automatisch fließen, sondern nur bei Bedarf. Die Informationen dürfen nur im Kampf gegen Terrorismus oder schwere Kriminalität genutzt werden.
Die neue Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR - Passenger Name Records) wurde insbesondere in Frankreich und Deutschland als wichtiges Werkzeug im Anti-Terror-Kampf begrüßt. „Sicherheitsbehörden in Europa bekommen jetzt endlich die Möglichkeit, (...) Reisebewegung von terroristischen Gefährdern zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Das neue System ist für Flüge gedacht, die aus der EU kommen oder ein EU-Land als Ziel haben, es kann aber auch auf innereuropäische Verbindungen erweitert werden. Die EU-Staaten wollen eine entsprechende Regelung am 21. April beschließen, wenn sie die Richtlinie formell annehmen.
Der Deutsche Reise Verband (DRV) zieht ein positives Fazit des Gesetzgebungsverfahrens: „Wir haben uns sehr lange und letztlich auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass Reisebüros und Reiseveranstalter von der Richtlinie ausgenommen sind“, sagt Präsident Norbert Fiebig. Im ursprünglichen Richtlinienentwurf habe gestanden, dass Reisebüros und Reiseveranstalter zur Weiterleitung von Kundendaten an die Sicherheitsbehörden verpflichtet seien. Auch künftig seien alleine die Fluggesellschaften gehalten, die entsprechenden Buchungsdaten vollautomatisiert an die zentrale Erfassungsstelle in der EU weiterzuleiten. (dpa/ASC)
Sie müssen sich einloggen oder registrieren, um kommentieren zu können.