+ Es geht um die Zuzahlung

Verordnung für Corona-Gutscheine in Kraft getreten

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Die Gutscheine kosten die Veranstalter bis zu 0,25 Prozent des Ausgabewerts.
Die Gutscheine kosten die Veranstalter bis zu 0,25 Prozent des Ausgabewerts.

Die Gutscheine, die Veranstalter für coronabedingte Reiseabsagen ausgeben durften, haben einen gesetzlichen Rattenschwanz nach sich gezogen. Jetzt trat eine Vorschrift in Kraft, die Zuzahlungen der Veranstalter regelt. Genau dieser Teil der Gutscheinbedingungen hatte den DRV zuletzt in Rage versetzt.

Reisegutscheine, die Reiseveranstalter für vor dem 8. März gebuchte Pauschalreisen anbieten können, sind ergänzend gegen eine m&ou
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