Die Gutscheine, die Veranstalter für coronabedingte Reiseabsagen ausgeben durften, haben einen gesetzlichen Rattenschwanz nach sich gezogen. Jetzt trat eine Vorschrift in Kraft, die Zuzahlungen der Veranstalter regelt. Genau dieser Teil der Gutscheinbedingungen hatte den DRV zuletzt in Rage versetzt.