Nach der Abmahnung durch das Bundeskartellamt wegen seiner Best-Preis-Klausel muss Booking.com handeln. Die der EU-Kommission vorgelegte eingegrenzte Paritätsklausel reicht den Kartellwächtern nicht.
Dass das deutsche Kartellamt die Best-Preis-Klausel von Booking.com beanstanden würde, war sicher aus Sicht von Booking.com nur eine Frage de