+ Antragspflicht bei Insolvenz

Institut hält Pleitewelle für unwahrscheinlich

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Seit Mai besteht wieder eine Antragspflicht bei Insolvenz.
Seit Mai besteht wieder eine Antragspflicht bei Insolvenz.

Eine Insolvenzwelle nach der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) unwahrscheinlich, weil von der Aussetzung der Regelung vor allem Branchen betroffen waren, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt waren.

Von der Sonderregelung hätten somit insbesondere kleine und mittlere Betriebe der Gastronomie und des Einzelhandels profitiert. Für alle and
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