Eine Insolvenzwelle nach der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) unwahrscheinlich, weil von der Aussetzung der Regelung vor allem Branchen betroffen waren, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt waren.