Die Grünen im Bundestag verlangen detailliert Auskunft über die Haltung der Bundesregierung zur Kundengeld-Absicherung. Erst vor wenigen Tagen hatten sie ebenfalls per kleiner Anfrage nach den Regierungskontakten zur Touristik gefragt.
Die Grünen erhöhen den politischen Druck auf die Bundesregierung. Sie soll sich zur Zukunft der Kundengeld-Absicherung und zu strittigen Fragen infolge der Insolvenz von Thomas Cook erklären. In einer kleinen Anfrage stellt die Grünen-Bundestragsfraktion der Regierung aus Union und SPD insgesamt 27 detaillierte Hauptfragen mit weiteren Nachfragen unter der Überschrift "Kundengeld-Absicherung bei Pauschalreisen".
Kundengeld-Absicherung: "So geht's nicht weiter"
Als Schadensvorstand der Zurich Gruppe Deutschland, dem Kundengeld-Absicherer der deutschen Thomas Cook, stand Horst Nussbaumer (56) im Zentrum des Orkans. Im ersten Interview zur Cook-Pleite schildert er seine Erfahrungen, sagt, wie die Zukunft der Insolvenzsicherung aussehen könnte und warum die Politik in den nächsten Monaten handeln muss.
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Erst Anfang dieser Woche war bekannt geworden, dass die Grünen von der Bundesregierung Auskunft über deren Kontakte zur Tourismuswirtschaft verlangen und ob bei diesen die "gebotene Distanz und Neutralität" gewahrt bliebe (Bundestags-Drucksache 19/15212-1). Auch dazu wählten die Grünen das Instrument der kleinen Anfrage – ein klassisches Mittel von Oppositionsparteien, um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren.
Die in Deutschland festgesetzte Haftungshöchstsumme von 110 Mio. Euro habe sich im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook Deutschland als nicht ausreichend erwiesen, begründen die Grünen ihre zweite kleine Anfrage innerhalb weniger Tage speziell zum Thema Kundengeld-Absicherung (Bundestags-Drucksache 19/15342-1).
Die Partei fordert darin Antworten auf Fragen, die im Zuge der Cook-Pleite auch Reiserechtler und Kundengeld-Absicherer wie die Versicherer Swiss Re und Zurich geklärt wissen wollen. So wollen die Fragesteller beispielsweise erfahren, welche Voraussetzungen die Bundesregierung für einen Staatshaftungsanspruch als gegebenenfalls erfüllt ansieht. Die erste entsprechende Klage einer Cook-Geschädigten ist beim Landgericht Berlin-Charlottenburg bereits eingereicht worden. Gefordert wird, dass der Bund und damit letztlich der Steuerzahler für die Unterdeckung der Kundengeld-Absicherung einspringt, weil der Bund die EU-Vorgabe einer vollen Absicherung von Pauschalreisenden nicht umgesetzt habe.
Zudem erkundigen sich die Grünen in ihrer Anfrage danach, ob die Bundesregierung die Kundengeld-Absicherung neu regeln wird und wenn ja, wie und mit welchem Zeitplan. Weitere Fragen sind, ob die Bundesregierung den Haftungsdeckel auf eine höhere Multimillionensumme anheben wird, und ob sie plant, im Zuge einer Neuregelung auch eine Kundengeld-Absicherung für Fluggesellschaften einzuführen.
Kundengeld-Absicherung für Pauschalreisen: Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion
Als Fragesteller der Grünen fungieren erneut die Abgeordneten Markus Tressel (Sprecher Tourismuspolitik), Katharina Dröge (Sprecherin Wirtschaftspolitik), Tabea Rößner (Sprecherin Verbraucherpolitik) und Stefan Schmidt (Tourismusausschuss). Die deutsche Thomas Cook war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten und hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Alle Reisen wurden abgesagt, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.
Markus Tressel ist tourismuspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag.
Nur ein Tag nach der Pleite der deutschen Thomas Cook waren die Grünen im Bundestag damit gescheitert, den Haftungsdeckel für Veranstalter-Pleiten auf 300 Mio. Euro zu erhöhen. Eingebracht hatten sie ihren Antrag aber bereits im März 2019. Dass die Abstimmung im Bundestag zeitlich nahezu mit dem Insolvenzantrag der deutschen Cook zusammenfiel, war Zufall und den parlamentarischen Zeitabläufen geschuldet.
Tabea Rößner ist Bundestagsabgeordnete der Grünen und Sprecherin für Verbraucherpolitik.
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