Air-Berlin-Insolvenz

EU-Kommission genehmigt Staatskredit

Air Berlin
Mit wöchentlichen Zahlungen darf die Bundesregierung laut EU-Kommission den Flugbetrieb der Air Berlin aufrecht erhalten.
Mit wöchentlichen Zahlungen darf die Bundesregierung laut EU-Kommission den Flugbetrieb der Air Berlin aufrecht erhalten.

Mit staatlicher Unterstützung kann Air Berlin den Flugbetrieb aufrecht erhalten. Brüssel hat dagegen keine Einwände. Allerdings soll das Geld immer nur wochenweise fließen.

Die EU-Kommission hat den Weg für einen umstrittenen staatlichen Kredit über 150 Mio. Euro für die insolvente Air Berlin frei gemacht. Die Zahlung stehe im Einklang mit EU-Recht, teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun mit. Die Airline soll damit die kommenden Monate bis zu einem Verkauf überbrücken können.

Die verlustreiche Air Berlin hatte mitten in der Ferienzeit Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Seitdem hat die Airline ihr Fernflugangebot gestutzt, Passagiere müssen umbuchen.

Die EU-Kommission teilte nun mit, dass durch den Kredit die geordnete Abwicklung von Air Berlin gewährleistet werde, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Entscheidend dafür sei, dass der Kredit nur in Tranchen ausgezahlt werde. Die Fluggesellschaft müsse dabei ihren Finanzbedarf jede Woche nachweisen, neue Kredit-Tranchen sollen jeweils erst dann frei gegeben werden, wenn alle Mittel aufgebraucht sind. Deutschland müsse zudem sicherstellen, dass der Kredit vollständig zurückgezahlt werde oder einen Abwicklungsplan für Air Berlin vorlegen.

Der Staatskredit der Bundesregierung ist hoch umstritten. Ryanair-Chef Michael O’Leary hatte die Staatshilfe als indirekte illegale Hilfe für die Lufthansa kritisiert, deren Marktanteil bei einer Übernahme auf Inlandsstrecken auf 95 Prozent steigen würde. Air Berlin verhandelt als zweitgrößte deutsche Airline derzeit mit dem Marktführer Lufthansa und weiteren Interessenten über den Verkauf von Unternehmensteilen. (dpa)

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