Auf dem Pooldeck einen Sundowner genießen: Auf Speisen und Getränke, die an Bord gekauft werden, könnte bald die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden.
Das Bundesfinanzministerium will die Umsatzsteuer-Befreiung für den Verkauf von Speisen und Getränken in internationalen Gewässern streichen. Dies würde Kreuzfahrt- und Fährreedereien empfindlich treffen. Die Verbände der Branche sind dagegen – und fahren zahlreiche Argumente auf.
In Paragraf 4 des Umsatzsteuergesetzes ist derzeit geregelt, dass Bordverkäufe von Speisen und Getränken zwischen einem inländischen un