Die Passage des Panamakanals war als Reise-Höhepunkt angepriesen worden – doch dann fand die Durchquerung bei Nacht statt. Ein Richter sah darin einen Mangel und minderte den Reisepreis. Jedoch weniger als vom Kläger erhofft.
Der Kläger hatte bei einem Münchner Reise-Unternehmen eine siebzehntägige Schiffsreise nach Mittelamerika zum Preis von 8123 Euro gebucht. In