Urlaubern steht kein Schadenersatz zu, wenn ihre Kreuzfahrt wegen der Ausbreitung einer Pandemie abgesagt wird. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Rostock (Aktenzeichen 47 C 59/20) macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aufmerksam. Der Reiseveranst