+ Erfolgreicher Verbände-Protest

Bordverzehr auf Schiffen bleibt mehrwertsteuerfrei

Costa Crociere
Bordrestaurant: Alle auf dem schiff gekauften Speisen und Getränke sollten ursprünglich nach dem Willen des Finanzministeriums mit Mehrtwertsteuer belegt werden.
Bordrestaurant: Alle auf dem schiff gekauften Speisen und Getränke sollten ursprünglich nach dem Willen des Finanzministeriums mit Mehrtwertsteuer belegt werden.

Bordverkäufe von Speisen und Getränken auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen bleiben von der Mehrwertsteuer befreit. Das Bundesfinanzministerium hat von der geplanten Zusatzbesteuerung Abstand genommen, so der DRV.

Das Bundesfinanzministerium hatte im Rahmen des Jahressteuergesetzes geplant, die Bordverkäufe, die bei Fahrten zwischen einem inländischen
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