BGH-Urteil
Für eine kurzfristig geplatzte Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung. Der BGH hob mit der Entscheidung das Urteil des Berufungsgerichts auf.
Wegen einer kurzfristig geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nun in Karlsruhe. Die betroffenen Touristen hatten erst drei Tage vor Reisebeginn erfahren, dass auf dem Schiff gar keine Kabine für sie gebucht war. Sie planten ihren Urlaub um und machten eine Mietwagen-Rundreise durch Florida.
Der Senat hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und stellte das Urteil des Landgerichts wieder her. Demnach erhält das Paar 3685 Euro Entschädigung. (Aktenzeichen X ZR 94/17). (dpa)
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