In einem aktuellen Urteil gegen Aida Cruises bestätigt das OLG Rostock die Auffassung, dass die Anzahlungshöhe in der Regel nicht über 20 Prozent liegen sollte. Der Fall ist schon älter. Die Reederei hat die Anzahlungen bereits angepasst.
Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat entschieden, dass Anzahlungen von Aida Cruises in der Vergangenheit zu hoch ausgefallen waren. In dem Fall, de