Der umtriebige Kettenchef fordert Kompensationszahlungen statt nur Kredite. Sonst drohten mehr als 70.000 Insolvenzen nach Corona. Auch müssten Mietrückstände teilweise erlassen werden.
Dass er mit seinen Initiativen erfolgreich ist, zeigte Dirk Iserlohe bereits vor 14 Tagen: Gegen die Stadt Köln erkämpfte er das Recht der Hotels, trotz Corona-Krise weiterhin Gäste empfangen zu dürfen. Dies hatte Kölns Bürgermeisterin Reker zunächst verboten.
Der Besitzer der Dorint-Kette konnte sich vor dem Verwaltungsgericht mit seiner Forderung durchsetzen, die Zimmer etwa mit Home-Office-Beschäftigten oder Hilfskräften belegen zu dürfen, wenn die Hotels gewisse Hygiene-Regeln wie das Abstandhalten und die Desinfizierung der Zimmer einhalten. Auch andere Städte, in denen die Hotels zuvor geschlossen blieben, gaben daraufhin ihre strengen Regelungen auf.
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Nun geht Iserlohe, der die am Boden liegende Dorint-Kette vor einigen Jahren sehr erfolgreich saniert hat und seither stetig wächst, noch einen Schritt weiter: Für die Krisenzeit verlangt er staatliche Entschädigungszahlungen für die Hotels. Diese will er notfalls vor Gericht gegen die Bundesregierung einklagen.
Iserlohe begründet dies mit den enormen Umsatzverlusten, welche die Unterkünfte wegen der Corona-Krise hinnehmen müssen. So liege die Belegungsrate in seinen mehr als 60 Häusern derzeit bei gerade einmal 3 Prozent. Bis zum 15. März seien dies noch mehr als 52 Prozent gewesen. Insgesamt müsse er seither auf 32 Mio. Euro Einnahmen verzichten – pro Tag etwa 1 Mio. Euro.
Der Düsseldorfer sieht schwarz, sollte die Regierung nicht zur Hilfe bereit sein: In einem solchen Fall würden mehr als 70.000 Hoteliers Insolvenz anmelden – das wäre jeder dritte. Am morgigen Mittwoch will das Kabinett über mögliche Unterstützung für die Branche beraten.
Sonderopfer zu Gunsten der Gemeinschaft
Er zweifle nicht an der Richtigkeit der strengen Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, sagt Iserlohe. Im Gegenteil seien diese "gut und richtig". Allerdings müssten Personen und Gesellschaften, die dadurch Sonderopfer zu Gunsten der Gemeinschaft erbringen, entsprechend entschädigt werden.
Hotels und Gaststätten seien von den Maßnahmen so hart betroffen wie kaum eine andere Branche. Daher müsse der Staat ihnen in besonderem Maße zur Seite stehen. Allein die versprochenen KfW-Kredite reichten dafür bei weitem nicht aus. "Damit würden der Branche unüberwindbare und unverschuldete Lasten aufgebürdet – und das für Jahrzehnte", sagt der Familienunternehmer. Seit 2017 steht er an der Spitze der Dorint-Eigentümergesellschaft Honestis, hinter der wiederum der Modefabrikant Brax und die einstige Supermarktkette Allkauf stehen.
Das spezielle Problem der Hotelbranche sei zudem, dass die Unterkünfte in aller Regel nicht über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügten. Die Zimmerpreise, die sie berechneten, seien oft so niedrig, dass der Aufbau entsprechender Mittel kaum möglich sei. Zudem seien die Verluste, welche derzeit gemacht werden, in den nächsten zehn Jahren nicht aufzuholen.
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Kredite würden einfach nicht reichen. Vielmehr müssten die Hoteliers aus Steuergeldern entschädigt werden, sagte Iserlohe. Zunächst wolle Dorint jedoch in allen Bundesländern, in denen die Kette über Hotels verfügt, Ansprüche nach § 65 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anmelden und falls erforderlich gerichtlich durchsetzen. Dieser Paragraph sehe für Maßnahmen, wie sie derzeit die Bundesregierung aufgrund der gesundheitlichen Gefahren verhängt habe, finanzielle Entschädigungen vor. Dies gelte für "abstrakte" Gefahren – eine solche sei Corona. Politiker berufen sich hingegen zum Teil darauf, dass das Virus eine "konkrete" Gefahr sei. Dann würde die Entschädigungsregel nicht gelten.
Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern
"Es wäre wünschenswert, dass die Bundesregierung die Hotel- und Gastronomie-Branche durch freiwillige Kompensationsleistungen oder – noch besser – durch verlorene Zuschüsse stützt", fordert Dirk Iserlohe. Auch kritisiert der Dorint-Besitzer, dass trotz des beschlossenen Kündigungsschutzes für Mieter bei Nichtzahlung der Miete von April bis Juni die Zahlungspflicht komplett nachgeholt werden müsse. Dies sei für die weitaus meisten Unterkünfte finanziell nicht verkraftbar, da ihre Einnahmen dazu nicht ausreichten.
Stattdessen muss seinen Worten nach eine Vertragsanpassung zwischen Mieter und Vermieter erfolgen, da es sich bei Corona um eine "wesentliche Verwerfung der Marktlage" handele. Ein derartiger Interessensausgleich müsse gesetzlich geregelt werden. So könnten sich die beiden Parteien beispielsweise den Schaden teilen.
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