Genau wie Deutschland (geplant) fordern auch andere EU-Mitglieder zusätzlich zur Quarantänepflicht nun eine Testpflicht. Lettland setzt dies zum 15. Januar 2021 um.
Ab Freitag, 15. Januar 2021, müssen Reisende nach Lettland an der Grenze einen negativen Covid-19-Testbefund vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das teilt das Auswärtige Amt mit. Wie berichtet plant auch Deutschland eine derartige Testpflicht.
Davon unberührt ist – wie voraussichtlich auch im Falle Deutschland – die zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende, die in der Unterkunft vorgenommen werden kann. Nähere Informationen bietet die
Deutsche Botschaft Riga.
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Es besteht bei Einreise nach Lettland zusätzlich eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein
elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten.
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