Regeln für Skifahrer

Italien führt Promillegrenze auf der Skipiste ein

FTI
In Italien ist seit Jahresbeginn Skifahren für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur noch mit Helm erlaubt.
In Italien ist seit Jahresbeginn Skifahren für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur noch mit Helm erlaubt.

Nun greifen in Italien verschärfte Sicherheitsregeln für Skifahrer. Und die sind von der Corona-Pandemie völlig unabhängig und daher von Dauer. Worauf Skifahrer und Snowboarder in Südtirol und den Dolomiten fortan achten müssen.

Neu ist, dass auf allen Pisten in Italien eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren greift. Sie dürfen nur noch mit einem entsprechenden Kopfschutz unterwegs sein. Das entsprechende Dekret mit der Nummer 40/2021 war bereits Anfang des vergangenen Jahres vom Parlament verabschiedet worden und trat nun mit dem Jahreswechsel in Kraft. Bislang galt die Regelung nur für Kinder bis 14 Jahre.

Strafen von bis zu 150 Euro drohen

Es gibt weitere Neuerungen: So müssen Skifahrer verpflichtend eine  Haftpflichtversicherung vorweisen, die auch bei Unfällen auf der Piste Schäden gegenüber Dritten abdeckt und greift, wenn die Schuld an einem Unfall zivilrechtlich nicht geklärt wird. Viele Policen decken die Risiken für Wintersportler bereits ab. In Südtirol können Medienberichten zufolge mit dem Kauf des Skipasses jetzt aber auch Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherungen vor Ort abgeschlossen werden. Ohne Versicherung drohen Verwaltungsstrafen zwischen 100 und 150 Euro – und der Entzug des Skipasses.

Alkoholfrei auf der Piste

Und zudem greift auf den Pisten Italiens nunmehr – wie im Straßenverkehr – eine 0,5-Promillegrenze. Damit will Italien die Gefahr durch alkoholisierte Ski- und Snowboard-Fahrer eindämmen und die Zahl der Unfälle auf der Piste reduzieren. Après-Ski auf der Berghütte dürfte damit für viele Gäste unattraktiver werden.

Wird der Wert beim Alkoholtest überschritten, kann der Verstoß mit einer Geldbuße zwischen 250 und 1000 Euro geahndet werden. Fährt man mit mehr als 0,8 Promille über die schneebedeckten Hänge in Italien, wird das sogar zu einer Straftat.

Seit dem 10. Januar gilt zudem in weiten Teilen des öffentlichen Lebens in Italien – wie berichtet – die 2G-Regel: Unterkünfte, Restaurants, Skilifte und Verkehrsmittel im Nah- und Fernverkehr dürfen nur noch von Geimpften und Genesenen genutzt werden. Das gilt zunächst bis zum 31. März 2022.




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