Am Dienstag kündigten Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue Möglichkeiten für Betreiber und Veranstalter an, wonach nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Innenräumen bekommen können – nicht aber negativ Getestete. Dann sollen auch Auflagen entfallen können. Die kürzlich beschlossene neue Messlatte zur Corona-Lagebewertung vor allem anhand der Klinikpatienten tritt am Mittwoch (15. September) in Kraft.
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Niedersachsen kann der Zugang von ausschließlich Getesteten oder Geimpften künftig in mehr Bereichen angewendet werden als bisher – etwa in der Gastronomie, der Kultur, bei Veranstaltungen oder dem Sport. Das kündigte Ministerpräsident Stephan Weil im Landtag in Hannover an. Bei Anwendung der 2G-Regel sollen dann die Maskenpflicht und das Abstandhalten entfallen.
Menschen bis 18 Jahren sollen demnach auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht impfen lassen.
Nach der 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht
mehr aus. Eine neue Corona-Verordnung wird für nächste Woche erwartet.
Nach der bestehenden Regelung in Niedersachsen können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind. Dann muss zum Beispiel keine Maske mehr getragen werden.
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Auch in anderen Bundesländern stehen neue Corona-Verordnungen an, nachdem Bundestag und Bundesrat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet haben, das im Laufe der kommenden Woche in Kraft treten soll.
Es regelt nunmehr, dass für Maßnahmen gegen die Pandemie nicht mehr die Inzidenzen den Ausschlag geben, sondern die Belegung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten.
Sachsen will mit der neuen Corona-Schutzverordnung das sogenannte 2G-System als Optionsmodell einführen und damit Hamburg folgen. Demnach sollen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Einrichtungen oder Events von bis zu 5000 Menschen erhalten, wenn der Veranstalter das für sich selbst entscheidet, gab Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) am Dienstag in Dresden bekannt.
Im Gegenzug bestehe die Möglichkeit, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen. Unklar ist bisher, ob Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, beim Besuch entsprechender Einrichtungen einen Test benötigen.
Auch Sachsen-Anhalt führt die 2G-Option nun ein. Wenn Betreiber entschieden, nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis 18 Jahre einzulassen, könne auf Maskenpflicht, Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen verzichtet werden, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Geimpfte und genesene Menschen in Berlin können in der Corona-Pandemie mit weiteren Erleichterungen rechnen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beschloss der Senat am Dienstag die Einführung eines 2G-Optionsmodells: In etlichen Bereichen wie der Gastronomie oder bei Veranstaltungen können die Betreiber dann selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur Geimpften oder Genesenen (2G) oder auch Getesteten (3G) erlauben. Im Falle von 2G würden bisherige Corona-Einschränkungen wie Abstand oder Maske wegfallen.
Hamburg hat Gastronomie und Veranstaltern die Wahl zwischen 2G inklusive Lockerung der Abstandsregeln und 3G eingeräumt.
Hessen will einen ähnlichen Weg gehen und privaten Anbietern die Möglichkeit einer 2G-Beschränkung einräumen, im öffentlichen Raum, etwa beim Besuch von Behörden oder im ÖPNV, gilt aber weiter die 3G-Regel. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte in Wiesbaden, Corona entwickle sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. "Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind."
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Baden-Württemberg hat die Landesregierung ein Stufenmodell angekündigt, das je nach Lage zu Beschränkungen in unterschiedlichen Lebenslagen führt.
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Thüringen prüft das Gesundheitsministerium die Einführung einer 2G-Regelung für bestimmte Bereiche. In
Schleswig-Holstein will die Regierung am Mittwoch eine neue Verordnung beschließen, wonach ab 20. September Vorgaben zu Abstand und Masken für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entfallen. Im Fall einer Verschärfung der Corona-Lage ist generell "ein Übergang zu einer 2G-Regelung mit 3G-Option vorgesehen" – und bei 3G würden verstärkte Auflagen gelten.
Rheinland-Pfalz hat bereits Änderungen umgesetzt und drei Warnstufen eingeführt. Für Geimpfte und Genesene sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Zahl Getesteter kommen. Auch in
Bayern sind neue Regeln in Kraft, die auch eine "Krankenhaus-Ampel" als Indikator umfassen. 2G sei "theoretisch möglich und nicht verboten, aber nicht vom Staat vorgeschlagen", hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesagt. In
Nordrhein-Westfalen soll die 3G-Regel bis auf weiteres unverändert bestehen bleiben.
1 Kommentar
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Wollen wir mal hoffen, dass wie in der Schweiz, viele Betriebe dieser Impfapartheid nicht folgen ...