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Bund will epidemische Notlage bis Juni verlängern

Deutscher Bundestag
Die epidemische Notlage ist laut Infektionsschutzgesetz Grundlage für Sonderbefugnisse der Regierung, um im Kampf gegen die Pandemie Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss.
Die epidemische Notlage ist laut Infektionsschutzgesetz Grundlage für Sonderbefugnisse der Regierung, um im Kampf gegen die Pandemie Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss.

Die Bundesregierung strebt an, den Status der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis mindestens Juni aufrechtzuerhalten. Per Bundestagsbeschluss soll die Ausnahmelage entsprechend verlängert werden.

Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Der Bundestag hatte eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" erstmalig am 25.
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