Die epidemische Notlage ist laut Infektionsschutzgesetz Grundlage für Sonderbefugnisse der Regierung, um im Kampf gegen die Pandemie Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss.
Die Bundesregierung strebt an, den Status der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis mindestens Juni aufrechtzuerhalten. Per B