Kinder und Jugendliche benötigen auch mehr als neun Monate nach der Zweitimpfung derzeit nicht den Booster, um in EU-Staaten einreisen zu können.
Erwachsene, die sich nicht spätestens neun Monate nach der zweiten Impfung boostern lassen, gelten als nicht vollständig geimpft. Bei Minderjährigen wird diese Regel außer Kraft gesetzt: Ihre Impfbescheinigungen laufen nicht ab. Damit benötigen K