Erleichterte Einreise

Malta erkennt nun auch Genesenen-Nachweis an

Air Malta
Nach Malta können nun auch Genesene fliegen, wenn sie zumindest auch einmal geimpft sind.
Nach Malta können nun auch Genesene fliegen, wenn sie zumindest auch einmal geimpft sind.

Der kleine Mittelmeerstaat erlaubte bislang ausschließlich vollständig Geimpften die Einreise. Nun dürfen unter bestimmten Umständen auch Genesene ins Land.

Kein anderer EU-Staat verfolgt eine so rigide Einreisepolitik wie das kleine Malta – allerdings mit großem Erfolg. Nachdem vor einigen Wochen die Neuinfektionszahlen kräftig in die Höhe schnellten, schloss das Land zunächst nicht nur die Sprachschulen, sondern erlaubt seither nur noch Menschen die Einreise, die einen Nachweis über die vollständige Impfung erbringen können. Inzwischen ist die Inzidenz auf unter 20 gefallen und gehört damit zu den niedrigsten in Europa.

Nun lockert Malta die Einreisepolitik wieder ein wenig: Neben vollständig Geimpften dürfen nun auch Personen einreisen, die einen Nachweis über ihre Genesung von Corona (höchstens sechs Monate alt) erbringen können. Zusätzlich müssen sie über eine Impfung verfügen und dies ebenfalls nachweisen können.

Als Impfnachweis akzeptiert werden die digitalen Covid-Zertifikate der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), für Deutsche also der Covpass oder die Corona-Warn-App. Der gelbe Impfausweis wird hingegen nicht anerkannt.

Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.

Alle Personen, die den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten Covid-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.

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