Aushilfskräfte sind nicht mehr so flexibel einsetzbar
von Newsimport
Donnerstag, 01. August 2019
Thinkstock
Nach § 12 TzBfG muss mit jedem Mitarbeiter, dessen Arbeitseinsatz sich nach dem Arbeitsanfall richtet, eine wöchentliche Mindest- oder Höchstarbeitszeit vereinbart werden.
Ein seit Jahresbeginn gültiges Gesetz bewirkt, dass die Flexibilität beim Umfang der Arbeitszeit stark eingeschränkt ist. Was das für Gastronomen und Hoteliers konkret bedeutet. Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter ist schwankend und häufi