Ab sofort Nachweispflicht für alle

Grüner Pass gilt in Israel für fast alle Lebensbereiche

FVW Medien/HMJ
Ihr Grüner Pass, bitte: Im öffentlichen Leben in Israel – hier ein Imbiss im jemenitischen Viertel von Tel Aviv – gilt ab sofort eine umfassende Nachweispflicht des 3G-Status.
Ihr Grüner Pass, bitte: Im öffentlichen Leben in Israel – hier ein Imbiss im jemenitischen Viertel von Tel Aviv – gilt ab sofort eine umfassende Nachweispflicht des 3G-Status.

In Israel gilt seit Mittwoch wegen massiv steigender Corona-Infektionszahlen der sogenannte Grüne Pass für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Dabei müssen alle Personen ab drei Jahren nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Diese Nachweispflicht mit dem Grünen Pass greift, wenn etwa Sport- oder Kulturveranstaltungen, Fitnessstudios, Museen, Restaurants, Universitäten und Konferenzen besucht werden. In Gebetshäusern gilt eine Ausnahme für bis zu 50 Personen. Kinder bis zwölf Jahre können kostenlos getestet werden. Ab zwölf Jahre müssen die Kosten selbst übernommen werden.

Israels Regierung versucht mit den Maßnahmen einen möglichen Lockdown zu den jüdischen Feiertagen im September zu verhindern. Am Dienstagabend meldete das Gesundheitsministerium 8726 neue Corona-Infizierte für den Vortag - den höchsten Wert seit mehr als einem halben Jahr. Dabei sind mehr als 58 Prozent der rund 9,4 Mio. Israelis vollständig geimpft. Mehr als eine Million Menschen haben nach Angaben der Regierung zudem bereits eine dritte Impfung als Auffrischung erhalten.

Es besteht laut Gesundheitsministerium zudem eine Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, außer in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich müssen Masken draußen getragen werden, wenn mehr als 100 Personen zusammenkommen.

Für Veranstaltungen gelten zusätzlich zahlenmäßige Beschränkungen: In Sälen dürfen maximal 400 Personen zusammenkommen, draußen 500 Personen. Private Zusammenkünfte werden in geschlossenen Räumen auf 50 und im Freien auf 100 Besucher begrenzt. Unbestuhlte Massenveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen von bis zu 1000 Menschen besucht werden, im Freien von bis zu 5000 Menschen. Grundsätzlich dürfe ein Veranstaltungsort nur zu 75 Prozent belegt werden, teilte das Gesundheitsministerium im Vorfeld mit.

In Einkaufszentren und Läden mit mehr als 100 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich zudem nur ein Kunde pro sieben Quadratmeter aufhalten.




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