Bei Großveranstaltungen in Berlin gelten vom Sonntag an keine Obergrenzen mehr für Besucherzahlen, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft oder genesen sind (2G). Mecklenburg-Vorpommern macht 2G zur Option.
Das Ende der Kapazitätsgrenze beschloss der Berliner Senat am Dienstag. Galt zuvor eine Obergrenze von 25.000 Menschen, so könnte nach den neuen Regeln etwa das Olympiastadion wieder komplett gefüllt werden – und die Teilnehmer müssten keine Maske tragen.
Schon seit einiger Zeit gilt in Berlin, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G).
Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht. Ergänzend dazu beschloss der Senat am Dienstag, dass bei einer 2G-Veranstaltung auch Personal mit unmittelbarem Kundenkontakt geimpft oder genesen sein muss.
In
Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits vom Freitag an ein 2G-Optionsmodell für Veranstalter, wie das Landeskabinett am Dienstag beschloss. Zugang hätten zu den Events demnach nur noch Geimpfte und Genesene – in diesem Fall müssten andere Hygieneauflagen wie Abstand, Maskenpflicht oder Kontaktnachverfolgungspflichten nicht mehr beachtet werden.
Kinder unter sieben Jahren sind gemäß der neuen G2-Regelungen Geimpften und Genesenen gleichzustellen. Sieben- bis Zwölfjährige müssen hingegen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen, dies gelte auch bis zum 16. Lebensjahr.
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Wurde auch Zeit, besser spät als nie...