Kilometerpauschale
Dienstreisen mit dem privaten PKW
Wer mit seinem privaten Auto dienstliche Fahrten unternimmt, kann sich die Reisekosten von seinem Unternehmen oder vom Finanzamt erstatten lassen: Er kann für die Entfernungskilometer die sogenannte Kilometerpauschale (km-Pauschale) absetzen, seit kurzem auch unabhängig vom Verkehrsmittel. Das Kilometergeld für Mitfahrer oder Radfahrer fiel allerdings mit der Reisekostenreform von 2014 weg.
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von Oliver Graue –
Montag,
04. April 2016