Luftverkehr
Mehr als ein juristisches Urteil
Der Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist so eindeutig wie endgültig: Für Frankfurt gilt ein absolutes Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr. Ist Frankfurt nur der Anfang?
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von Michael Krane –
Mittwoch
13. April 2016