Arbeitsrecht
Resturlaub: Können offene Tage verfallen?
Das Bundesurlaubsgesetz verlangt von Arbeitgebern, dass sie ihren Mitarbeitern ermöglichen, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Wer seine Urlaubstage jedoch aus wichtigen betrieblichen oder persönlichen Gründen wie Arbeitsbelastung, Urlaubssperre oder Krankheit nicht nehmen konnte, darf den Resturlaub auf das Folgejahr übertragen – ohne dass die Tage wegfallen.
...mehr
von Evelyn Sander –
Freitag,
16. Dezember 2016