Verspätung
Airline muss Aperol Spritz nicht zahlen
Bei langen Flugverspätungen haben Passagiere zwar Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen. Das Amtsgericht Hannover stellte aber nun klar: Ein Aperol Spritz gehört nicht dazu.
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von Oliver Graue und dpa –
Donnerstag,
20. April 2023