Infektionsschutzgesetz geändert
Einreisetestpflicht steht auf neuer rechtlicher Grundlage
Die bestehende Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung, eines Testes oder der Genesung bei der Einreise nach Deutschland wird auf eine neue Grundlage gestellt. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
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von dpa –
Donnerstag
19. August 2021