Wegen Corona hat die sächsische Regierung Reisebüros per Notverordnung zwangsgeschlossen. Der VUSR führte dazu jetzt Gespräche in der Berliner Vertretung des Freistaats.
Die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff traf dort Conrad Clemens, Staatssekretär in der Sächsischen Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Freistaats Sachsen beim Bund. Die Gespräche seien "sehr konstruktiv" gewesen, sagte Linnhoff. Weitere Details wollte sie nicht nennen.
Clemens sagte, die Regierung Sachsens sei sich der schwierigen Lage der Reisebüros sehr bewusst, "gerade weil die Monate Januar und Februar traditionell starke Buchungsmonate sind". Man müsse allerdings auch die Inzidenzen und die Situation in den Krankenhäusern im Blick haben. "Sobald sich die Situation bessert, sind Öffnungen möglich", erläuterte Clemens. Weitere Details aus dem Gespräch wollte auch er nicht nennen.
Sachsen hatte
Reisebüros, Versicherungsagenturen und Finanzdienstleister am 22. November 2021 coronabedingt per Notverordnung geschlossen. Die Regelung galt zunächst bis zum 12. Dezember 2021, wurde inzwischen aber bis zum 9. Januar 2022 verlängert.
Die Zwangsschließungen lösten in der Touristik Empörung aus. Der Dresdner Reisebüro-Verein, ein Zusammenschluss von rund 50 Reisebüros in und um die Landeshauptstadt Sachsens, veröffentlichte einen offenen Brief.
Ministerium verteidigt Schließungen
Sachsens Sozialministerium hat die Schließungen jedoch verteidigt. Auf Anfrage von fvw|TravelTalk teilte die Behörde mit: "Um die Dynamik des Infektionsgeschehens positiv beeinflussen zu können, bedarf es in Sachsen nach Einschätzung von Experten eine Reduzierung der Kontakte um 60 Prozent. Diese ist bei der aktuellen Impfquote im Freistaat allein durch Einschränkungen für Ungeimpfte beziehungsweise Nicht-Genesene nicht zu erreichen, sodass die Erreichung dieser Zielstellung auch einen Beitrag von Geimpften und Genesenen erforderlich macht."
Zudem argumentiert die Behörde, dass mit der Notverordnung Reisebüros die Öffnung nicht grundsätzlich verboten sei, sondern "lediglich die Öffnung für den Publikumsverkehr". "In der Praxis können die Geschäftsinhaber weiterhin ihre Geschäftsräume betreten und von dort aus arbeiten. Reisebüros etc. sind nicht direkt mit Einzelhandelsgeschäften, wie beispielsweise Modegeschäften vergleichbar, da sie im Gegensatz zu Letzteren ihre Kunden digital oder telefonisch beraten können, was beim stationären Einzelhandel so nur bedingt bis nicht möglich ist." Mehr dazu
Neben den Reisebüros kritisierten auch DRV, VUSR sowie QTA-Chef Thomas Bösl die Schließungen. TSS-Chef Manuel Molina und das Reisebüro Wintraken Flugcenter (Radebeul) strengten ein Eilverfahren an, den das Oberverwaltungsgericht Bautzen jedoch zurückwies. Molina zeigte sich danach frustriert: "Es bleibt dabei: Wir sehen die Regelung weiterhin als unverhältnismäßig, willkürlich und systemwidrig an, auch nach der Entscheidung des Gerichts."
Auch Hotels und Reiseveranstalter sind von der Notverordnung betroffen. Touristische Übernachtungsbetriebe müssen demnach geschlossen bleiben. Alle touristisch-kommerziellen Reisen per Bus oder Bahn sind untersagt.
1 Kommentar
Sie müssen sich einloggen oder registrieren, um kommentieren zu können.
Was ich dabei nicht verstehe, dass nicht mal 3fach geimpfte Kunden in den Laden kommen dürfen. Und da wundern Sie sich das die Leute keine Lust auf das Impfen haben. Ich könnte wetten, dass es in ein paar Jahren als Fehlentscheidung bewertet wird. Aber allein das hilft uns im Augenblick auch herzlich wenig. Bleibt stark!