Weiterer offener Brief

Dresdner Reisebüros fordern Entschädigung

Staatskanzlei
Die Staatskanzlei in Dresden hat erneut Post vom Dresdner Reisebüroverein erhalten.
Die Staatskanzlei in Dresden hat erneut Post vom Dresdner Reisebüroverein erhalten.

In einem weiteren offenen Brief an Sachsens Regierung und Landtag fordert der Verein Dresdner Reisebüros eine finanzielle Entschädigung für die angeordneten Schließungen. Der "sächsische Alleingang" sei diskriminierend.

In dem Brief, der fvw|TravelTalk vorliegt, fordert der Dresdner Reisebüroverein "die volle Übernahme von 100 Prozent der Kosten, abzüglich anderer Zuschüsse". Als Berechnungsgrundlage könne die Überbrückungshilfe dienen. "Die Kosten, die durch den Bescheid der Überbrückungshilfe nicht gedeckt sind, sind vom Land Sachsen zu übernehmen."

Darüber hinaus heißt es in dem offenen Brief wörtlich:

"Unternehmerlohn: Wir fordern einen Unternehmerlohn in Höhe von 1500 Euro zuzüglich der sozialen Abischerung (Krankenkassenbeiträge, Rentenkassenbeiträge). Die bisherigen Überbrückungshilfen haben die Kosten der Unternehmer in Sachsen nicht unterstützt. Nach rund 20 Monaten sind die Rücklagen aufgebraucht.

Kurzarbeitergeld: Wir fordern die Übernahme der Differenz zu den tatsächlichen Ausgaben bei Kurzarbeit. Ab Januar werden nicht mehr sämtliche Kosten des Kurzarbeitergeldes von der Bundesagentur übernommen. Wir fordern vom Land Sachsen die entsprechende Aufstockung der Arbeitgeberkosten auf 100 Prozent.

Verlängerung des Bezugszeitraums des Kurzarbeitergeldes ohne Dreimonatspause: Das Kurzarbeitergeld wird nur für 24 Monate von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt, danach gibt es drei Monate kein Kurarbeitergeld. Die Folge wäre ab März/April 2022 eine Entlassungswelle, da auf Grund der erneuten Zwangsschließung weitere Umsatzverluste über 70 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 zu erwarten sind.

Nettolohn: Wir fordern die Übernahme der Differenz des Nettolohnes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 100 Prozent. Genau wie die Arbeitgeber sind die Arbeitnehmer durch den sächsischen Alleingang stark geschädigt und gegenüber Arbeitnehmern anderer Branchen benachteiligt. 

Von einem Ersatz der entgagenen Gewinne sprechen wir erst gar nicht." 

In dem Brief bringt der Reisebüroverein nochmals klar zum Ausdruck, was er von den Zwangsschließungen hält: Während alle anderen Branchen in Sachsen unter 2G öffnen dürfen, sei dies Reisebüros, aber auch Busunternehmen und Hotels untersagt. Dabei beschreite Sachsen als einziges Bundesland einen Sonderweg. "Das ist eine absolute Diskriminierung einzelner Branchen und ein entscheidender Standortnachteil für Reisebüros in Sachsen", heißt es in dem Brief.

"Öffnung nicht grundsätzlich untersagt"

Auf Anfrage von fvw|TravelTalk hatte das sächsische Sozialministerium die Zwangsschließungen mit Blick auf die Infektionslage in dem Bundesland gerechtfertigt. Zudem sei den betroffenen Unternehmen nicht grundsätzlich die Öffnung untersagt worden, "sondern lediglich die Öffnung für den Publikumsverkehr".

Weiter hieß es in der Antwort des Sozialministeriums: "In der Praxis können die Geschäftsinhaber weiterhin ihre Geschäftsräume betreten und von dort aus arbeiten. Reisebüros sind nicht direkt mit Einzelhandelsgeschäften wie beispielsweise  Modegeschäften vergleichbar, da sie im Gegensatz zu Letzteren ihre Kunden digital oder telefonisch beraten können, was beim stationären Einzelhandel so nur bedingt bis nicht möglich ist."

Zum Dresdner Reisebüroverein gehören nach Angaben des Vereins 51 Reisebüros in und um die Landeshauptstadt Sachsens, die etwa 300 Arbeitsplätze sichern. Der Verein legt regelmäßig eigene Reisen auf, plant dies auch für 2022. Dabei setzt der Verein unter anderem gezielt auf eigene Vollcharter, um den Flughafen der Landeshauptstadt zu stärken.

Hier folgt der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer, sehr geehrter Herr Staatsminister Martin Dulig, sehr geehrte Frau Staatsministerin Barbara Klepsch, sehr geehrte Frau Staatsministerin Petra Köpping, sehr geehrte Mitglieder des Sächsischen Landtags, 
 
die Sächsische Staatsregierung verordnete selektiv einigen Branchen in der Corona-Notfallverordnung ein Öffnungsverbot. Während alle anderen Branchen in Sachsen unter 2G öffnen dürfen, ist dies Reisebüros, aber auch Busunternehmen und Hotels untersagt. 
 
Mit dem am 10.12.2021 vom Bundestag beschlossenen modifizierten Infektionsschutzgesetz dürfen keine Reisebüros mehr geschlossen werden. Das gilt für alle Reisebüros und betroffene Branchen, außer in Sachsen, da hier noch die alte Fassung gilt. Das ist eine absolute Diskriminierung einzelner Branchen und ein entscheidender Standortnachteil für die Reisebüros in Sachsen.
 
Eine Verlagerung der Geschäfte ins Internet, wie vom Sozialministerium vorgetragen, ist aufgrund der Zielgruppe nicht möglich. Zudem wäre mit dieser Begründung der Internetverlagerung auch eine Schließung des Einzelhandels möglich gewesen. 
 
Eine Verlagerung der Reisebuchungen ins Internet verläuft in Bezug auf coronasicheres Reisen zudem ohne Beratung und unkontrolliert. Reisebüros sind für die Kunden der einzige zuverlässige, stets erreichbare und kompetente Ansprechpartner zu allen Belangen rund um die Urlaubsplanung im Sinne des Infektions- und Verbraucherschutzes und des coronasicheren Reisens. 
 
Wir fordern für diesen sächsischen Alleingang und die Benachteiligung unserer Branche eine finanzielle Entschädigung:

Volle Kostenübernahme: 
  • Wir fordern die volle Übernahme von 100 Prozent der Kosten, abzüglich anderer Zuschüsse. Als Berechnungsgrundlage schlagen wir die Überbrückungshilfe vor. Die Kosten, die durch den Bescheid der Überbrückungshilfe nicht gedeckt sind, sind vom Land Sachsen zu übernehmen. 
Unternehmerlohn:
  • Wir fordern einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro zzgl. der sozialen Absicherung (Krankenkassenbeiträge, Rentenkassenbeiträge). Die bisherigen Überbrückungshilfen haben die Kosten der Unternehmer in Sachsen nicht unterstützt. Nach rund 20 Monaten sind die Rücklagen aufgebraucht.  
KUG Aufstockung Arbeitgeberanteil:
  • Wir fordern die Übernahme der Differenz zu den tatsächlichen Ausgaben bei Kurzarbeit. Ab Januar werden nicht mehr sämtliche Kosten des Kurzarbeitergeldes von der Bundesagentur übernommen. Wir fordern vom Land Sachsen die entsprechende Aufstockung der Arbeitgeberkosten auf 100%. 
Verlängerung Bezugszeitraum KUG ohne 3 Monatspause
  • Das Kurzarbeitergeld wird nur für 24 Monate von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt, danach gibt es 3 Monate kein KUG. Die Folge wäre ab März/April 2022 eine Entlassungswelle, da aufgrund der erneuten Zwangsschließung weitere Umsatzverluste über 70% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 zu erwarten sind.  
Nettolohn:
  • Wir fordern die Übernahme der Differenz des Nettolohnes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 100 Prozent. Genau wie die Arbeitgeber sind die Arbeitnehmer durch den sächsischen Alleingang stark geschädigt und gegenüber Arbeitnehmern anderer Branchen benachteiligt. 
 
Von einem Ersatz der entgangenen Gewinne sprechen wir erst gar nicht.
 
Wenn wenige, selektierte Branchen durch Zwangsschließungen Solidarität der Gesellschaft im Rahmen der Pandemiebekämpfung leisten müssen, muss auch die Gesellschaft solidarisch die finanziellen Schäden der Branchen übernehmen. 
 
Wenn der Freistaat Sachsen das Grundrecht auf Gewerbefreiheit für einzelne Branchen einschränkt, muss entschädigt werden. 
 
Gern stehen wir für ein kurzes persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihnen die Situation detailliert darzustellen. Sachsen darf keinen Standortnachteil für Firmen einzelner Branchen wie beispielsweise Reisebüros haben!
 
Mit freundlichen Grüßen
gez. die Mitglieder des Vereins Dresdner Reisebüros e.V. 



 




3 Kommentare Kommentieren

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3.
Wilko Miglitsch
Erstellt 23. Dezember 2021 11:56 | Permanent-Link
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2.
Jan Lehmann
Erstellt 23. Dezember 2021 10:30 | Permanent-Link

Man sollte stets mehr fordern, als man insgeheim erwartet, zu bekommen. Daher geht der Brief völlig in Ordnung, auch wenn nur ein Teil davon erreicht wird. Nach den bisherigen Erfahrungen mit unserer Landesregierung muss aber sogar das leider bezweifelt werden. Zudem fallen ja diverse Forderungen bezüglich des KUG auch gar nicht in deren Kompetenz. Aber gut, daß hier zumindest ein gewisser Diskussionsansatz generiert wird. Weiter so !!!

1.
Dirk Quenstedt
Erstellt 23. Dezember 2021 09:57 | Permanent-Link

Viel Glück nach Sachsen das ihr diesen Irrsinn gut übersteht !!!



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