Überbrückungshilfe IV (Update)

Kein weiteres Geld mehr für die Digitalisierung

Imago Images / B. Leitner
Die neue Förderung gilt für die Monate Januar bis März 2022.
Die neue Förderung gilt für die Monate Januar bis März 2022.

Ein geringerer Fördersatz und keine Übernahme von Digitalisierungskosten – die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März fällt gegenüber der bisherigen Regelung sparsamer aus.

Bei der Ankündigung der Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium vor wenigen Wochen bereits deutlich gemacht, dass die Unternehmen mit weniger Unterstützung als bisher zu rechnen haben. Jetzt liegen die FAQ und damit Details zur anstehenden Förderung vor.


Förderhöhe: Um überhaupt gefördert zu werden, müssen Unternehmen weiterhin einen Umsatzrückgang gegenüber dem gleichen Monat 2019 von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Bislang konnten 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten geltend gemacht werden, wenn das Umsatzminus mindestens 70 Prozent betrug. Nun können nur noch 90 Prozent der Kosten angesetzt werden.

Weiterhin gilt: Bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent werden 60 Prozent angesetzt, und bei 30 bis 50 Prozent weniger Umsatz sind es 40 Prozent. Die Förderhöchstgrenze beträgt weiterhin 10 Mio. Euro pro Monat auch für verbundene Unternehmen unter Einhaltung der beihilferechtlichen Obergrenzen nach europäischem Recht.

Förderfähige Kosten: Dazu zählen weiterhin Marketing- und Werbekosten. Sie dürfen in Höhe der Kosten 2019 angesetzt werden, allerdings abzüglich der bereits in der Überbrückungshilfe III und III Plus geltend gemachten Beträge.

Auch Hygienemaßnahmen (Desinfektionsspender, mobile Luftreiniger, mobile Raumteiler, Schnelltest-Kits und mehr) werden weiter gefördert. Neu sind Sach- und Personalkosten für die Kontrolle von Zugangsberechtigungen, wie sie bei Geschäft des nicht-täglichen Bedarfs üblich sind. Alle förderbaren Kosten finden sich in Anhang 3 der FAQ zur ÜIV.

Wichtiger Unterschied zu den bisherigen Überbrückungshilfen: Digitalisierungskosten werden nicht mehr übernommen. Dazu gehörten etwa die Kosten für Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Lizenzen für ein Videokonferenzsystem, Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen oder Investitionen in digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail), Neuinvestitionen in Social-Media-Aktivitäten, Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle.

Provisionen und Margen: Hier hat es keine Änderungen gegeben. Förderfähig sind Provisionen und Service-Entgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, wie etwa Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Januar bis März 2022 angetreten worden wären und coronabedingt storniert oder abgesagt wurden aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, aufgrund von Einreiseverboten anderer Staaten, aufgrund innerdeutscher Reiseverbote oder wegen innerdeutscher Schließungsanordnungen.

Externe Ausfall- und Vorbereitungskosten: Hier kann weiterhin zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale (20 Prozent der förderfähigen Fixkosten Nr. 1 bis 11) entweder der tatsächlich angefallene Personalaufwand oder eine Personalkostenpauschale in Höhe von 50 Prozent der externen Ausfall- und Vorbereitungskosten für stornierte Reisen, die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 hätten stattfinden sollen, angesetzt werden.

Anschubhilfe für Personalkosten: Auch hier kann die Reisewirtschaft zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von bis zu 20 Prozent der Lohnsumme des entsprechenden Vergleichsmonats 2019 geltend machen. Die Höchstgrenze beträgt zwei Millionen Euro für die Überbrückungshilfe III, III Plus und IV.
 
Eigenkapitalzuschuss: Unternehmen, die einen monatlichen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 gegenüber den Referenzmonaten 2019 erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss von 30 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung (der aufgeführten Fixkosten Nr. 1 bis 11).

(Update) Nach Angaben der dpa geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass bis zu 100.000 Unternehmen Anträge stellen könnten. In den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, versprach Wirtschaftsminister Robert Habeck. Sie können bis zu 100.000 Euro je Monat betragen.




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