Neue Corona-Regeln

Gute Nachrichten für Sachsens Reisebüros

Staatskanzlei
Besserung in Sicht: Sachsens Kabinett hat eine Aufhebung der harten Regeln für die Touristik des Landes beschlossen.
Besserung in Sicht: Sachsens Kabinett hat eine Aufhebung der harten Regeln für die Touristik des Landes beschlossen.

Sachsens Regierung hat eine neue Corona-Notverordnung beschlossen. Für die Touristik des Landes bringt sie wichtige Erleichterungen – solange bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden.

Sachsen Regierung hat beschlossen, dass am Freitag (14. Januar) eine neue Corona-Notverordnung in Kraft tritt. Mit ihr werden die harten Regeln für die Touristik im Land deutlich gelockert. Reisebüros dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen, wenn sie dabei die 2G-Regeln beachten. Unter denselben Bedingungen sollen wieder touristische Übernachtungen in dem Bundesland möglich sein. Das berichten verschiedene sächsische Regionalmedien sowie der MDR.

Mit der derzeit geltenden Corona-Notverordnung, die noch bis Freitag in Kraft ist, hatte Sachsens Regierung harte Lockdown-Maßnahmen unter anderem gegen touristische Betriebe verhängt. Reisebüros mussten ihre Ladenlokale vollständig schließen, durften nur per Telefon oder online verkaufen. Auch Hotels und Reiseveranstalter trafen die Maßnahmen schwer.

Die derzeit geltende Notverodnung des Landes war am 22. November 2021 in Kraft getreten und hatte in der Branche für große Empörung und Diskussionen gesorgt. Bei den Beschlüssen für die vom Freitag an geltende neue Notverordnung wurden nach Angaben von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) die Bund-Länder-Beschlüsse vom vergangenen Freitag berücksichtigt.

Die neuen Regeln in Sachsen sehen nun eine "Überlastungsgrenze" mit Blick auf Inzidenzen und Bettenbelegung in Krankenhäusern vor. Wird diese Grenze drei Tage in Folge unterschritten, treten am übernächsten Tag die gelockerten Regeln in Kraft. 

Die Überlastungsgrenze ist folgendermaßen definiert: Entweder es wird eine Inzidenz von 1500 landesweit überschritten, oder die Bettenbelegung auf den Normalstationen der Krankenhäuser übersteigt 1300, oder die Bettenbelegung auf den Intensivstationen übersteigt 420.

Alle drei Kriterien sind laut Landesregierung derzeit nicht erfüllt – das heißt, nach dem derzeitigen Stand, können die Lockerungen wie geplant am Freitag dieser Woche in Kraft treten.

Sie müssen sich einloggen oder registrieren, um kommentieren zu können.



stats