+ Kritik an Sozialversicherungsbeiträgen

Verbände begrüßen Regelung zu Kurzarbeitergeld

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Die Regelung zum höheren Kurzarbeitergeld, die nun nicht mehr wie ursprünglich geplant Ende Dezember ausläuft, sieht vor, dass Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten - statt 60 Prozent.
Die Regelung zum höheren Kurzarbeitergeld, die nun nicht mehr wie ursprünglich geplant Ende Dezember ausläuft, sieht vor, dass Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten - statt 60 Prozent.

Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, erhalten auch ab Januar höhere Leistungen. Die Arbeitgeberverbände sind insgesamt zufrieden - auch wenn sie sich von Bundesarbeitsminister Heil noch etwas mehr erhofft hätten.

Die Verlängerung des höheren Kurzarbeitergelds trifft bei Arbeitgebern auf ein positives Echo. Mehrere Unternehmensverbände begrü&
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