Wer beruflich unterwegs ist, dem darf der Arbeitgeber eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand bezahlen.
Viel ändert sich nicht an den Sätzen von 2021 – besser gesagt: gar nichts. Sie gelten für dieses Jahr fort.
Denn angesichts der praktisch komplett ausgefallenen Geschäftsreisetätigkeit 2021 hat die Behörde die für 2021 geltenden Sätz