Wer seinen Urlaub oder eine Geschäftsreise in einem Nicht-EU-Staat verbringt, muss nach Rückkehr 14 Tage in Quarantäne. Zudem muss das örtliche Gesundheitsamt kontaktiert werden.
Darüber informiert der Visumdienstleister Visumpoint. Demnach soll für Reisende, die aus einem EU-Staat nach Deutschland (zurück) kommen, die Pflicht zur Quarantäne künftig entfallen. Hingegen wird für Einreisen aus einem sogenannten Drittstand die 14-tägige Selbstisolation auch weiterhin verpflichtend bleiben.
Das zumindest sind die Empfehlungen des Bundesinnenministeriums. Die letztliche Entscheidung über Quarantänepflichten liegt bei den einzelnen Bundesländern, zuständig sind die jeweiligen Gesundheitsämter. Diese benötigen überdies eine Begründung, warum eine Einreise aus einem Nicht-EU-Staat unbedingt nötig ist. Möglich ist dies etwa durch die Vorlage eines Schreibens des Unternehmens, dass der entsprechende Geschäftspartner dringend im Land benötigt wird.
"Einreisende aus Drittländern sollten unbedingt ihr örtliches Gesundheitsamt kontaktieren", empfiehlt Visumpoint-Chef Alexander Langhans. In Bayern beispielsweise bleibe es in jedem Fall bei der Pflicht zu einer 14-tägige Quarantäne. Wer diese nicht einhält, muss ein Bußgeld zahlen.
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In Ausnahmefällen lässt sich jedoch eine Befreiung von der Quarantäne beim Gesundheitsamt beantragen. Dafür sind ein ärztliches Attest mit der Bestätigung der Symptomfreiheit sowie ein negativer Corona-Test (PCR-Test) erforderlich. Dieser ist in Bayern kostenfrei. Der am Flughafen Frankfurt angebotene, nicht kostenfreie Test wird von den Behörden akzeptiert.
1 Kommentar
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Man sollte sich endlich einmal auf einheitliche Covid-19-Tests einigen, die wenigstens landesweit akzeptiert werden. Von der EU ganz zu schweigen.