Geschäftsreisen teurer
Wie berichtet werden Reiseleistungen im B2B-Bereich künftig umsatzsteuerrechtlich genau so behandelt wie im B2C-Bereich: Nicht mehr der komplette Umsatz von Reiseleistungen wird besteuert, sondern die Differenz zwischen Nettoeinkaufs- und Nettoverkaufspreis. Für Unternehmen fiele damit der Vorsteuerabzug weg.