Geschäftsreisen teurer

Bundesrat beschließt Margensteuer

Wie berichtet werden Reiseleistungen im B2B-Bereich künftig umsatzsteuerrechtlich genau so behandelt wie im B2C-Bereich: Nicht mehr der komplette Umsatz von Reiseleistungen wird besteuert, sondern die Differenz zwischen Nettoeinkaufs- und Nettoverkaufspreis. Für Unternehmen fiele damit der Vorsteuerabzug weg.

Der Bundesrat hat die Änderung zum §25 USTG, über die wir ausführlich berichtet haben, nun beschlossen. Somit kann die Bundesregie
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