Gericht

Stadt München darf Vermieter-Namen von Airbnb verlangen

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München gehört weiterhin zu Deutschland – und nicht zu Irland. Airbnb verlor einen Prozess gegen die Stadt.
München gehört weiterhin zu Deutschland – und nicht zu Irland. Airbnb verlor einen Prozess gegen die Stadt.

Der umstrittene Unterkunftsvermittler ist verpflichtet, der Stadt München die Namen und Adressen von Vermietern mitzuteilen. Für diese ist das heikel, da sich nicht jeder an Recht und Gesetz hält.

Auch die deutschen Städte wehren sich zunehmend gegen die Praktiken des umstrittenen US-Unterkunftsvermittlers Airbnb. So hat das Verwaltungsgericht M
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