Angestellte wie Polizisten oder Piloten, die über flexible Einsatzorte verfügen, dürfen seit 2014 keine Reisekosten für ihre Fahrten mehr ansetzen. Der Bundesfinanzhof hat dieses Vorgehen nun als korrekt bestätigt.
Das 2014 in Kraft getretene neue Reisekostenrecht hatte Berufsgruppen mit verschiedenen Einsatzorten schlechter gestellt: Statt wie zuvor die Fahrtkos