Für E-Autos wie auf dem Foto bleibt zwar alles beim alten, doch für Plug-in-Hybridfahrzeuge sind steuerliche Änderungen zu beachten.
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss den dadurch entstandenen Reine Elektro-Autos sind steuerlich begünstigt – das bleibt auch so. Für sogenannte Pug-in-Hybrid-Fahrzeuge gelten jedoch neue Bestimmungen.
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. "Dieser geldwerte Vorteil für die Privatnu