MICE-Anbieter, die Anreise und Übernachtung nur als Nebenleistung zum Messe- oder Kongress-Eintritt anbieten, bleiben von der Margensteuer befreit.
Erfolg für die Event-Branche: Die Margensteuer kommt nun doch nicht. Unklar ist allerdings, wie weit genau diese Ausnahme geht.
Bereits 2018 forderte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Politik auf, die im B2C-Segment geltende Margensteuer im Tourismus auch auf